AGB von DJ Stummer

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Livemusik- und DJ-Leistungen von DJ Stummer / Patrick Stummer

Anbieter/Künstler:
DJ Stummer / Patrick Stummer, Wiesenwaldstraße 9, 74915 Waibstadt
E-Mail: kontakt@djstummer.de | Telefon: 0160 / 99840567

Stand: 24.09.2025

§ 1 Anwendungsbereich, Parteien, Begriffe, Vertretung

(1) Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen DJ Stummer / Patrick Stummer (nachfolgend „Künstler“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Veranstalter“) über einen einzelnen, räumlich und zeitlich begrenzten Auftritt („Auftritt“) im Rahmen eines Events („Event“).
(2) Der Künstler wird vertreten durch Herrn Patrick Stummer. Willenserklärungen in Bezug auf diesen Vertrag werden mit Zugang bei Herrn Stummer wirksam. Operative Absprachen (Ablauf, Programm etc.) sind über Herrn Stummer zu koordinieren. Satz 2 gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
(3) Begriffe: „Gage“ = vereinbarte Vergütung; „Event“ = gebuchte Veranstaltung; „Auftritt“ = Leistungserbringung des Künstlers; „Vertragspartner“ = Künstler und Veranstalter.
(4) Form: Soweit nicht ausdrücklich Schriftform verlangt ist, genügt Textform (z. B. E-Mail).
(5) Vorrang: Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt zustande durch
• Auftragsbestätigung in Text- oder Schriftform, oder
• Unterzeichnung eines Vertrags, oder
• Annahme eines schriftlichen oder mündlichen Angebots.
(2) Ein Vorgespräch zur Abstimmung (online/Telefon) findet, wenn gewünscht, spätestens 7 Tage vor dem Event statt.
(3) Änderungen von Ort/Zeit bedürfen der Textform; unwesentliche Zeitverschiebungen < 1 Stunde sind ausgenommen.

§ 3 Leistungsinhalt & Durchführung

(1) Der Künstler erbringt den Auftritt am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Programm besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung; andernfalls stellt der Künstler ein passendes Set aus seinem Repertoire zusammen und berücksichtigt Wünsche nach Möglichkeit.
(2) Der Künstler ist berechtigt, Subunternehmer/Ersatz-DJs einzusetzen.
(3) Spontane Verlängerung: pro angefangene 60 Minuten 100 €.
(4) Verschiebungen: vgl. § 11.

§ 4 Pflichten des Veranstalters (Technik, Zugang, Verpflegung, Eintritt)

(1) Zugang & Bühne
• Zugang zum Aufbau mind. 60 Minuten vor Beginn (ideal 150 Minuten).
• Bühne/Fläche: stabil, sicher, trocken, staubfrei und ausreichend groß; bei Open-Air geeigneter Wetterschutz.
• Strom: CEE 32 A direkt an der Bühne, i. d. R. max. 2 m entfernt; alternativ bis 5m nach vorheriger Information.
(2) Auf-/Abbauhilfe bei nicht barrierefreiem Zugang stellt der Veranstalter. Hat er Helfer zugesagt, haftet er für Pünktlichkeit/Zuverlässigkeit. Bei Mängeln kann der Künstler die Gage um den Mehraufwand angemessen erhöhen, mindestens 100 € je fehlender Arbeitskraft (Textformmitteilung mit kurzer Begründung).
(3) Soundcheck ist möglichst ungestört zu ermöglichen.
(4) Genehmigungen & Pflichten
• Einholung aller erforderlichen Genehmigungen; ordnungsgemäße Versicherung der Veranstaltung.
• Zahlung etwaiger GEMA-Gebühren (Titelliste wird auf Wunsch bereitgestellt).
• Einhaltung der einschlägigen Immissionsschutzwerte, insbesondere DIN 15905-5.
(5) Verpflegung & Eintritt
• Kostenfreie Bereitstellung angemessener Getränke (einschließlich in angemessener Menge alkoholischer) und anlassüblicher Speisen während Auf-/Abbau und Auftritt.
• Freier Eintritt für den Künstler; zusätzlich bis zu 5 vom Künstler benannte Personen.
(6) Pflichten können durch beauftragte Dritte/Eventplaner erfüllt werden.
(7) Open-Air-Besonderheiten: Die Anforderungen aus § 4(1) gelten entsprechend; wegen erhöhten Witterungsrisikos wird ein Stromanschluss in unmittelbarer Bühnennähe (≤ 2 m) empfohlen. Abweichungen nur nach vorheriger Abstimmung.

§ 5 Pflichten des Künstlers

(1) Pünktliches Erscheinen mit dem abgestimmten Equipment.
(2) Vorbereitung auf Wunschlieder, sofern mindestens 4 Wochen vor dem Event inkl. Ablaufplan übermittelt.
(3) Ersatz bei Ausfall: Bei Krankheit/Unfall/vergleichbaren zwingenden Gründen bemüht sich der Künstler um gleichwertigen Ersatz zu möglichst gleichen Konditionen (typisch ± 10 % der Gage). Ist Ersatz nicht möglich, gelten § 9 und die gesetzlichen Rechte.

§ 6 Schutz-, Urheber- und sonstige Nebenpflichten des Veranstalters

(1) Der Veranstalter sichert Ort/Bühne gegen Witterung, Dritte und sonstige Gefahren, um Gesundheit des Künstlers und Integrität der Technik zu schützen.
(2) Urheber-/Leistungs- und Persönlichkeitsrechte sind einzuhalten. Aufnahmen durch den Veranstalter (Bild/Ton) und deren Verwertung bedürfen der vorherigen schriftlichen oder mündlichen Zustimmung des Künstlers.
(3) Der Künstler darf eigene Aufnahmen zu Dokumentations- und Werbezwecken anfertigen und nutzen, sofern der Veranstalter nicht vorab in Textform widerspricht (personenbezogene Rechte werden beachtet).

§ 7 Vergütung, Anzahlung, Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung

(1) Anzahlung: Bis zu 30 % der Gage bei Vertragsschluss (fällig spätestens 1 Monat vor Event; bei kurzfristiger Buchung sofort). Die Anzahlung wird auf die Gage angerechnet; bei terminlicher Verschiebung innerhalb 12 Monaten bleibt sie angerechnet.
(2) Restzahlung: Fällig binnen 7 Tagen nach dem Event gegen Rechnung (sofern nicht anders vereinbart).
(3) Verzug: Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz; weitergehender Verzugsschaden bleibt vorbehalten.
(4) Aufrechnung: Nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

§ 7a Reisen & Spesen

(1) Übliche Anfahrt/Transport sind, soweit nicht anders vereinbart, in der Gage/dem Angebot enthalten.
(2) Zusätzliche Reise-/Übernachtungskosten werden nur berechnet, wenn sie im Einzelfall 120 € überschreiten.
(3) Bei Flug/Fernreise können Tagespauschalen je Reisetag (An-/Rückreise/Vorabend) nach individueller Vereinbarung anfallen.

§ 8 Widerruf & Verbraucherschutz

Kein Widerrufsrecht bei festen Veranstaltungsterminen:
Bei Buchungen von DJ-Leistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen für einen konkret bestimmten Termin/Zeitraum besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Die Buchung wird mit Bestätigung verbindlich. Vertragliche Stornierungen richten sich nach § 9.

Widerrufsbelehrung (nur wenn kein fester Termin vereinbart wurde, z. B. Gutschein/offene Beratung):
• Frist: 14 Tage ab Vertragsschluss.
• Ausübung: Eindeutige Erklärung (E-Mail oder Post) an die oben genannten Kontaktdaten; rechtzeitige Absendung innerhalb der Frist genügt.
• Folgen: Erstattung aller Zahlungen binnen 14 Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung mit demselben Zahlungsmittel (sofern nicht anders vereinbart).
• Beginn vor Fristende / Wertersatz: Verlangt der Verbraucher den Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der Frist, ist Wertersatz für bis zum Widerruf erbrachte Leistungen zu zahlen.
• Erlöschen: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei vollständiger Vertragserfüllung nach ausdrücklicher Zustimmung und Bestätigung der Kenntnis über den Verlust des Widerrufsrechts.

Muster-Widerrufsformular:
(Bei Widerruf ohne festen Termin bitte ausfüllen und übermitteln.)
An DJ Stummer / Patrick Stummer, Wiesenwaldstraße 9, 74915 Waibstadt, E-Mail: kontakt@djstummer.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den Vertrag über die Erbringung folgender Dienstleistung: DJ-Leistung (Hochzeit/Firmenfeier/Party)
Vertragsdatum: ___ | Geplantes Event-Datum (falls bekannt): ___
Name/Anschrift Verbraucher: ___
Unterschrift (bei Papier): ___ | Datum: ___

§ 9 Rücktritt / Stornierung

(1) Durch den Veranstalter (Stornopauschalen):
• bis 60 Tage vor Event: 30 % der Gage
• bis 30 Tage vor Event: 50 % der Gage
• bis 14 Tage vor Event: 70 % der Gage
• bis 7 Tage vor Event (und später): 100 % der Gage
Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist nach Verfügbarkeit möglich; Anrechnungen werden einvernehmlich geregelt.
(2) Außergewöhnliche Ereignisse/Höhere Gewalt: Bei Ereignissen außerhalb menschlichen Einflusses (z. B. Pandemielagen, behördliche Verbote) suchen die Parteien eine Lösung nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage (Anpassung/Verschiebung).
(3) Durch den Künstler:
• Bei Nichtzahlung der Anzahlung trotz Fälligkeit und Fristsetzung,
• bei erkennbarer Nichterfüllung wesentlicher Pflichten des Veranstalters (§§ 4, 6) trotz Aufforderung zur Abhilfe,
• bei wirksamer Einschränkung dieser AGB durch widersprechende AGB des Veranstalters,
• bei Krankheit/Unfall/technischen Ausfällen (mit zumutbarem Bemühen um gleichwertigen Ersatz).
Der Rücktritt erfolgt in Textform mit Grundangabe.

§ 10 Leistungsverweigerungsrecht

Der Künstler darf die Leistung verweigern, solange der Veranstalter seine Pflichten aus §§ 4, 6 nicht erfüllt oder eine nicht unerhebliche Gefährdung von Gesundheit/Rechten/Eigentum des Künstlers zu besorgen ist. Für die Zeit der Leistungsverweigerung trägt der Veranstalter die Leistungsgefahr; § 12 bleibt unberührt.

§ 11 Verschiebung

(1) Verschiebungen erfolgen einvernehmlich in Textform.
(2) Wird der Auftritt um mehr als 12 Monate verschoben oder innerhalb von 12 Monaten mehr als einmal, erhöht sich die Gage automatisch um 20 % (ausgenommen gegenüber Verbrauchern).

§ 12 Haftung & Freistellung

(1) Veranstalter: Haftung für eigenes Verschulden und das seiner Erfüllungsgehilfen (einschl. Aufbau-/Abbauhelfer), insbesondere bei Verstößen gegen §§ 4–6.
(2) Künstler: Haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit unbeschränkt.
(3) Freistellung: Der Veranstalter stellt den Künstler von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf Pflichtverletzungen des Veranstalters beruhen und nicht vom Künstler vorsätzlich/grob fahrlässig verursacht wurden (insb. GEMA/Urheber-, Immissions-, Genehmigungspflichten).
(4) Die Verwendung von AGB des Veranstalters, die Haftungspflichten aus (1) wirksam ausschließen oder beschränken, stellt eine eigene Pflichtverletzung dar.

§ 13 Besondere Regeln am Veranstaltungsort

(1) Typische Auf-/Abbauzeit je 90–120 Minuten (abhängig von den Örtlichkeiten).
(2) Der Auftrittsbereich ist trocken, stabil, staubfrei und vor Publikumseinwirkung geschützt bereitzustellen.
(3) Open-Air: Versicherungsschutz für witterungsbedingte Schäden an der Technik durch den Veranstalter.

§ 14 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet.
(2) Keine Weitergabe an Dritte, außer an einen zuvor benannten Notfallkontakt/Ersatzkünstler im Ausfallfall. Es gelten die Hinweise in der separaten Datenschutzerklärung.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen/Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht ausdrücklich Schriftform vereinbart ist.
(2) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags/der AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen/undurchführbaren Bestimmung tritt – soweit vorhanden – die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB). § 306 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.
(3) Es gilt deutsches Recht.
(4) Gerichtsstand: Soweit gesetzlich zulässig und der Veranstalter kein Verbraucher ist, ist Amtsgericht Sinsheim zuständig.

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